Das Wichtigste zusammengefasst
- Dank der Einspeisevergütung für PV-Anlagen können Sie für selbst produzierten Solarstrom, den Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen, einen finanziellen Ausgleich erhalten.
- Die Höhe der Einspeisevergütung variiert in Abhängigkeit verschiedener Faktoren. Je früher Ihre Solaranlage in Betrieb genommen wurde, desto höher ist der Vergütungssatz.
- Bei der Einspeisung können Sie zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung wählen.
- Der festgelegte Vergütungssatz gilt für 20 Jahre.
Einführung in die PV-Anlage Einspeisevergütung
Den von Ihrer Photovoltaik-Anlage produzierten Strom können Sie entweder vollständig oder teilweise im eigenen Haushalt verbrauchen. In den sonnenreichen Monaten produzieren jedoch Solaranlagen in der Regel überschüssigen Strom, den Sie selbst nicht vollständig verbrauchen können.
Dieser wird automatisch ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber eine Einspeisevergütung. Die Höhe der Förderung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt und variiert in Abhängigkeit des Datums der Inbetriebnahme der PV-Anlage, deren Kapazität sowie der Art der Einspeisung. Sie erhalten für eine Dauer von 20 Jahren ab dem nächsten Jahreswechsel nach der Inbetriebnahme eine garantierte Einspeisevergütung.
Geschichte der Einspeisevergütung
In Deutschland wurde 1991 erstmals eine geringfügige Vergütung für die Einspeisung von Strom aus Solaranlagen gezahlt und durch das sogenannte Stromeinspeisungsgesetz geregelt. Die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien wurde jedoch erst im Jahre 2000 mit dem EEG eingeführt und diente der Förderung des Ausbaus der Photovoltaik.
Anfänglich betrug die Vergütung mindestens 50,6 Cent pro Kilowattstunde. Diese wurde schließlich jährlich um einige Prozent abgesenkt.
Aktuelle Einspeisevergütung für PV-Anlagen (2024)
Die Höhe der Einspeisevergütung für PV-Anlagen in 2024 variiert, wie eingangs bereits erwähnt, in Abhängigkeit der Nennleistung der Photovoltaikanlage und des Datums der Inbetriebnahme.
Bei einer Inbetriebnahme ab dem 01. August 2024 gelten laut dem EEG aufgrund der vorgesehenen Degression niedrigere Fördersätze. Darüber hinaus wird bei einer Volleinspeisung eine höhere Vergütung gezahlt als bei einer Teileinspeisung.
Wenn Sie sich für eine Volleinspeisung entscheiden, wird der gesamte Strom, den Ihre Anlage produziert, ins öffentliche Stromnetz eingespeist. In diesem Fall erhalten Sie eine vergleichsweise höhere Einspeisevergütung.
Wenn Sie sich dagegen für eine Teileinspeisung beziehungsweise Überschusseinspeisung entscheiden, können Sie einen Teil Ihres Solarstroms selbst verbrauchen. Die Einspeisevergütung für eine Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch fällt deutlich niedriger aus.
In diesem Fall profitieren Sie von der geringeren Strommenge, die Sie von Ihrem Netzanbieter dazukaufen müssen, wodurch Ihre Stromabrechnung tendenziell geringer ausfällt. Dies hängt jedoch individuell von Ihrem Stromvertrag und den darin festgelegten Konditionen (vor allem von dem Grund- und Arbeitspreis) ab.
PV Anlage Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme bis 31. Juli 2024
Vergütung bei Volleinspeisung:
Vergütung bei Teileinspeisung:
PV Anlage Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme zwischen 01. August 2024 und 31. Januar 2025
Vergütung bei Volleinspeisung:
Vergütung bei Teileinspeisung:
Voraussetzungen für den Erhalt der Einspeisevergütung
Jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage hat laut dem EEG einen gesetzlichen Anspruch auf die Einspeisevergütung – unter der Voraussetzung, dass er einen Teil des produzierten Stroms ins öffentliche Stromnetz einspeist und dem Netzbetreiber zur Verfügung stellt.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie Ihre Solaranlage im Marktstammdatenregister anmelden und einen Nachweis der Anmeldung herunterladen. Darüber hinaus benötigen Sie ein Inbetriebnahmeprotokoll der Anlage, das Ihnen beim Netzanschluss vom Installationsbetrieb ausgestellt wird.
Berechnung der Einspeisevergütung
Um die der PV Anlage Einspeisevergütung zu berechnen, benötigen Sie folgende Informationen:
Beispielrechnung für PV Anlage Einspeisevergütung 2024
Angenommen, Sie haben Ihre Solaranlage mit einer Leistung von unter 10 kWp im Juni 2024 in Betrieb genommen. Wenn Sie sich für eine Teileinspeisung entscheiden, erhalten Sie einen Vergütungssatz von 8,11 Cent pro kWh. Wenn Sie dagegen eine Volleinspeisung wählen, erhalten Sie einen Vergütungssatz von 12,87 Cent pro kWh.
Fördersätze und Marktprämienmodell
Für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit einer hohen Leistung bietet das Marktprämienmodell eine attraktive Alternative zur herkömmlichen Förderung. Statt den Strom an den Netzbetreiber zu verkaufen, besteht die Möglichkeit, selbstständig einen Abnehmer für den Strom zu suchen (Direktvermarktung).
Die minimalen Vergütungssätze sind nach dem EEG über die sogenannte Marktprämie festgelegt. Aktuell beträgt diese pro Kilowattstunde 0,4 Cent mehr als die Einspeisevergütung.
Eigenverbrauch vs. Volleinspeisung: Was ist rentabler?
Ob eine Volleinspeisung oder Teileinspeisung mit Eigenverbrauch rentabler ist, hängt von Ihrer Anlagengröße und Ihrem Stromverbrauch ab. Für private PV-Anlagen lohnt es meist, sich für eine Überschusseinspeisung zu entscheiden und möglichst viel des produzierten Solarstroms für die Eigenversorgung zu verwenden. Da die Stromkosten beim Netzbetreiber deutlich über der Einspeisevergütung liegen, lässt sich auf diese Weise in der Regel mehr Geld sparen, als eine Volleinspeisung erzielen würde. Um den Eigenverbrauch zu erhöhen, ist es empfehlenswert, die Anlage mit einem Speicher auszustatten.
In einigen Fällen kann eine Volleinspeisung aufgrund der höheren Fördersätze lohnenswerter sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie eine große PV-Anlage besitzen, aber einen geringen Eigenverbrauch haben.
Zukunft der Einspeisevergütung: Was erwartet uns?
Im EEG ist eine schrittweise Degression der Einspeisevergütung festgelegt. Demnach verringern sich die Vergütungssätze alle sechs Monate um ein Prozent. Da die Marktprämie in Anlehnung an die Einspeisevergütung festgelegt wird, betrifft dies auch die Förderung für die Direktvermarktung. Um einen hohen Fördersatz zu erhalten, empfiehlt es sich also, möglichst frühzeitig in eine Photovoltaikanlage zu investieren.
Tipps und Empfehlungen für Anlagenbetreiber
Um die Einspeisevergütung Ihrer PV-Anlage zu maximieren, ist es entscheidend, sich für das individuell geeignete Vergütungssystem zu entscheiden. Bei einer geringen Anlagengröße mit einer Leistung von unter 10 kWp ist es aufgrund der hohen Strompreise meist lukrativer, sich für den Eigenverbrauch zu entscheiden. Um die Eigenversorgung zu erhöhen, empfiehlt sich die Anschaffung eines Batteriespeichers. Falls Sie im Nachhinein auf eine Volleinspeisung umsteigen möchten, können Sie dies Ihrem Netzbetreiber jedes Jahr bis Ende November mitteilen und ab dem Folgejahr den gesamten Solarstrom einspeisen.
Um die Leistungsfähigkeit Ihrer Solaranlage zu erhöhen, ist zudem eine regelmäßige Wartung und Reinigung wichtig. So können Sie Verluste durch Schäden oder Verschmutzungen vermeiden.
Fazit: Lohnt sich die Einspeisevergütung 2024?
Für Betreiber einer kleinen Photovoltaik-Anlage ist eine Überschusseinspeisung und eine Optimierung der Eigenversorgung durch einen Speicher in der Regel lohnenswert. Betreiber einer größeren Anlage mit einer Kapazität von über 10 kWp und einem geringeren Eigenverbrauch können dagegen von den erhöhten Vergütungssätzen für die Volleinspeisung profitieren. Allgemein gilt: Je mehr überschüssiger Strom produziert wird, desto eher lohnt sich die komplette Einspeisung.
FAQ
Balkonkraftwerk-Betreiber können für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom eine Vergütung erhalten, wenn Sie diese beim Netzbetreiber beantragen.
Der festgelegte Fördersatz hat eine Gültigkeit von 20 Jahre. Im EEG ist jedoch festgelegt, dass der Netzbetreiber nach Ablauf dieser Zeit den eingespeisten Strom weiterhin abnehmen und vergüten muss.
Wenn Sie mit Ihrem Balkonkraftwerk keinen Strom ins Netz einspeisen, müssen Sie es lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Mehr Informationen finden Sie unter diesem Artikel.