Das Wichtigste zusammengefasst
- In Deutschland gelten für alle Balkonkraftwerke, die mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind, mit dem Solarpaket 1, welches am 16. Mai 2024 in Kraft getreten ist, erleichterte Meldebedingungen.
- Dennoch bestehen Regeln für den Betrieb von Balkonkraftwerken, welche bei Missachtung zu Geldstrafen von bis zu mehreren tausend Euro führen können
- Um Strafen zu vermeiden, sollten Sie die geltenden Gesetze beachten und Ihr Balkonkraftwerk rechtzeitig anmelden. Im Normalfall sollte die Anmeldung innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erfolgen.
- Obwohl bei einer verspäteten Anmeldung Bußgelder anfallen können, empfiehlt es sich, die Anlage auch dann zu registrieren, falls Sie die Frist versäumt haben.
- Grundsätzlich sollte ein Balkonkraftwerk unmittelbar nach der Anschaffung und vor der Inbetriebnahme registriert werden. Viele Vertreiber von Mini-PV-Anlagen bieten beim Kauf einen Anmeldeservice an, um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern.
Die Anmeldungspflicht von Balkonkraftwerken
In Paragraf 9, Absatz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) befindet sich die gesetzliche Grundlage der Registrierungspflicht von Balkonkraftwerken. Demnach dürfen Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von bis zu 25 Kilowatt grundsätzlich Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen.Eine Ausnahme besteht hierbei in den Einspeisespitzen über 70% der Nennleistung. Über das Jahr hinweg bedeutet das in den meisten Fällen trotzdem, dass die Anlage 99% ihres Stroms in das Netz einspeisen kann.Zu Prüfungszwecken müssen die Anlagen jedoch registriert werden.
Obwohl die 70-Prozent-Beschränkung im Jahr 2023 aufgehoben wurde, ist die Anmeldung jeglicher Solaranlagen noch immer verpflichtend. Für Balkonkraftwerke mit einer Einspeiseleistung von maximal 800 Watt gelten jedoch mit dem Solarpaket 1 vereinfachte Regeln. Mini-PV-Anlagen können deshalb ohne großen Zeitaufwand online registriert werden. Wenn ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist, kann Strafe drohen.
Risiken und Strafen bei Nichtanmeldung
In der Theorie kann für die Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister ein hohes Bußgeld verhängt werden. Nach Paragraf 95 des Energiewirtschaftsgesetzes beträgt die Höchststrafe für diese Ordnungswidrigkeit ganze 50.000 Euro. Die Praxis zeigt jedoch, dass lediglich vereinzelte Strafzahlungen in Höhe von einigen hundert Euro verhängt werden.
Darüber hinaus können Netzbetreiber auch bei Verwendung eines falschen Stromzählers oder einer zu hohen Einspeiseleistung Geldstrafen verhängen. Eine Nichtanmeldung kann nicht nur ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern erhöht auch das Risiko hoher Geldstrafen im Falle eines Schadens sowie ausbleibender Zahlungen durch Versicherungen. Vor allem aber entsteht hierbei aber ein Sicherheitsrisiko, da der Netzbetreiber auf eine nicht angemeldete Anlage Rücksicht nehmen kann, wenn Beispielsweise Arbeiten am Netz arbeiten. Hier kann es zu Zwischenfällen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit kommen.
Der Anmeldeprozess beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister
Aktuell muss ein Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Die Registrierung erfolgt im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR). Das Register enthält eine bundesweite Übersicht aller in Betrieb stehenden Strom- und Gaserzeugungsanlagen und ist öffentlich einsehbar. Die Anmeldung erfolgt über einen vorgefertigten Fragebogen auf der Website der Bundesnetzagentur und nimmt in etwa 20 Minuten in Anspruch.
Die Rolle der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn ist die oberste deutsche Regulierungsbehörde. Ihre Aufgabe besteht darin, die sogenannten Netzmärkte aufrechtzuerhalten und zu fördern. In ihrem Marktstammdatenregister (MaStR) werden alle Daten zur Erzeugung und dem Verbrauch von Energie gesammelt und verwaltet. Im Zuge der Gesetzesänderungen wurde die Registrierung von Balkonkraftwerken im MaStR zum 1. April 2024 erleichtert und die Nutzerführung der Website optimiert.
Die Sammlung und Veröffentlichung der Daten im Internet fördert die Transparenz des Energiemarkts und unterstützt die Netzbetreiber in ihrer Planung und Sicherheit. Bei Eingang von Beschwerden bezüglich Balkonkraftwerken prüft die Bundesnetzagentur die gemeldeten Verstöße und ergreift gegebenenfalls geeignete Maßnahmen. Zu diesen gehören beispielsweise Abmahnungen, sowie die Androhung und Festsetzung von Zwangsgeldern.
Häufige Fragen und Missverständnisse
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird etwa die Hälfte aller Balkonkraftwerke in Deutschland ohne vorherige Registrierung ans öffentliche Stromnetz angeschlossen. Schätzungen zufolge sind jedoch nur 10 bis 20 Prozent aller hierzulande genutzten Mini-Photovoltaik-Anlagen ordnungsgemäß angemeldet. Da die Bundesnetzagentur bei Weitem nicht jedes Balkonkraftwerk überprüft, erfolgt eine Strafverfolgung bisher nur in Einzelfällen.
Falls ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk einen Netzausfall oder ein anderes Netzproblem verursacht, haften Betreiber der Anlage für die dabei entstehenden Schäden und müssen gegebenenfalls für die Kosten der Reparatur aufkommen. Auch wenn Brände oder andere Unfälle durch nicht angemeldete PV-Anlagen entstehen, kommt die Haftpflicht- und Gebäudeversicherung eventuell nicht für Schäden auf. Eine Nichtanmeldung kann somit nicht nur Bußgelder, sondern weitere unvorhersehbare Kosten nach sich ziehen.
Fazit
Theoretisch können bei Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks sehr hohe Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro anfallen. Das Risiko für eine tatsächliche Strafverfolgung ist in der Praxis jedoch gering. Falls es zur Verhängung von Bußgeldern kommt, betragen diese in der Regel wenige hundert Euro. Darüber hinaus können bei Schäden durch nicht versicherte PV-Anlagen sehr hohe Kosten entstehen.
Da Sie die Registrierung eines Balkonkraftwerks einfach und schnell von Zuhause durchführen können, stellt der Anmeldeprozess keine Hürde dar, Ihre Mini-PV-Anlage fristgerecht zu registrieren.
Eventuell besteht sogar die Option, beim Kauf einer Anlage den kostenlosen Anmeldeservice des Anbieters zu nutzen. Da für Anlagen mit unterschiedlich hohen Leistungen verschiedene Regelungen bezüglich der Anmeldung gelten, sollten Sie beim Kauf zudem beachten, dass sich das von Ihnen gewählte Modell für das vereinfachte Anmeldeverfahren qualifiziert.