Das Wichtigste zusammengefasst
- Ein Balkonkraftwerk ermöglicht dir, ohne großen Aufwand Strom in deinem eigenen Zuhause zu produzieren.
- Seit dem 16. Mai 2024, mit Inkrafttreten des Solarpakets 1, ist die vorherige Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfallen. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur bleibt jedoch verpflichtend und wurde vereinfacht.
- Die Anmeldung ist wichtig, um die Sicherheit des Stromnetzes zu gewährleisten und sicherzustellen, dass der ins Netz eingespeiste Strom korrekt berechnet wird.
- Wer seine Solaranlage nicht fristgerecht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die Bußgelder verhängt werden können.
Im Folgenden erfährst du, wie du dein Balkonkraftwerk anmelden kannst und was du vor der Inbetriebnahme beachten solltest.
Grundlagen eines Balkonkraftwerks
Mit einem Balkonkraftwerk kannst du mithilfe von Solarmodulen Strom produzieren, den du direkt im eigenen Haushalt verbrauchen kannst. Die Module können am Balkongeländer, aber auch auf dem Dach oder im Garten angebracht werden.
Bei eintreffendem Sonnenlicht erzeugen sie Strom, der ins Hausnetz fließt und die dort angeschlossenen Geräte versorgt. In der Regel besteht die Mini-Solaranlage aus einem oder zwei Solarmodulen, an denen ein kleiner Wechselrichter angebracht ist. Dieser wandelt den erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Der Wechselrichter wird über ein Netzkabel einfach mit einer Steckdose verbunden.
Anmeldung des Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister
Um dein Balkonkraftwerk anzumelden, musst du zunächst ein Benutzerkonto bei der Bundesnetzagentur erstellen. Dieser Prozess ist unkompliziert und erfordert lediglich grundlegende Informationen. Für die Registrierung sind folgende Angaben notwendig:
Die vorherige Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfällt vollständig. Stattdessen reicht es aus, dein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister zu registrieren. Der gesamte Prozess wurde somit deutlich vereinfacht und reduziert sich auf wenige, leicht einzugebende Daten.
Vorteile der neuen Regelung
Durch die neuen Regelungen wird die Bürokratie deutlich abgebaut, und der Anmeldeprozess nimmt nur noch einen Bruchteil der Zeit in Anspruch, die zuvor benötigt wurde. Die vereinfachten Anforderungen ermöglichen es, dass Balkonkraftwerke schneller und unkomplizierter in Betrieb genommen werden können. Sogar die Nutzung von alten Ferraris-Zählern wird übergangsweise geduldet, was den sofortigen Betrieb der Anlagen erleichtert.
Die Rolle des Netzbetreibers
Obwohl die Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfallen ist, bleibt der Netzbetreiber weiterhin für den Ausbau und die Wartung des Stromnetzes in Ihrer Region verantwortlich. Bei der Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz sind ältere Zähler ohne Rücklaufsperre nicht zugelassen. Übergangsweise dürfen alte, nicht-digitale Ferraris-Zähler weiterhin verwendet werden.
Das Marktstammdatenregister
In Deutschland müssen alle ortsfesten Stromerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) eingetragen werden. Jedes Balkonkraftwerk muss innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme registriert sein. Bei Änderung der Leistungsdaten, beispielsweise durch eine Erweiterung der Anlage, ist eine Aktualisierung der Angaben im MaStR erforderlich.
Technische Anforderungen und Sicherheitsaspekte
Der Wechselrichter der Anlage muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und sowohl über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung als auch eine Konformitätserklärung verfügen. In der Regel sind diese beim Kauf dabei. Zudem kann der Austausch des Stromzählers notwendig sein. Ferraris-Zähler mit rücklaufender Drehscheibe erfassen den von Balkonkraftwerken produzierten Strom fehlerhaft und müssen gegen elektronische Zähler mit Rücklaufsperre oder Zweirichtungsmessung ausgetauscht werden.Übergangsweise dürfen Ferraris-Zähler allerdings noch genutzt werden.
Aufständerung von Balkonkraftwerken
Balkonkraftwerke sind so konzipiert, dass eine eigenständige Montage ohne Fachpersonal in der Regel problemlos möglich ist. Bei der eigenständigen Aufständerung solltest du die beiliegende Bedienungsanleitung und die Sicherheitshinweise des Herstellers genau beachten. Im Zweifelsfall kann ein Metallbauer oder ein anderer qualifizierter Handwerker für die Montage engagiert werden.
Mini-Solaranlagen können sowohl auf Balkons als auch auf Hausdächern, Carports, Garagen, Terrassengeländern oder in Gärten montiert werden. Vor der Montage sollten jedoch unbedingt die rechtlichen Voraussetzungen überprüft werden. Die Aufständerung an der Fassade oder an der Außenseite des Balkons stellt eine Veränderung der äußerlichen Erscheinung des Gebäudes dar und kann gegebenenfalls verboten sein. In einer Mietwohnung ist zudem die Zustimmung des Vermieters notwendig.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist in Deutschland verpflichtend. Bei Nichtbeachtung drohen rechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro.
Seit dem 16. Mai 2024, mit Inkrafttreten des Solarpakets 1, ist nur noch die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich. Die vorherige Anmeldepflicht beim Netzbetreiber ist entfallen.
Die Registrierung im Marktstammdatenregister muss binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme abgeschlossen sein.