Das Wichtigste zusammengefasst
- Ab 2024 dürfen Vermieter ein Balkonkraftwerk nur noch aus triftigen Gründen wie Sicherheitsbedenken verbieten.
- Vor der Installation ist dennoch die schriftliche Genehmigung des Vermieters erforderlich.
- Mieter haften für eventuelle Schäden, die durch das Balkonkraftwerk verursacht werden.
- Sowohl Mieter als auch Vermieter können von der Installation eines Balkonkraftwerks profitieren.
Balkonkraftwerke und Vermieter – Was Sie wissen müssen
Ein Balkonkraftwerk ermöglicht es Mietern, eigenen Solarstrom zu produzieren. Bislang war dafür die Zustimmung des Vermieters erforderlich. Am 27.09.2024 wurde jedoch eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Mietern die Installation erleichtert. Diese tritt in Kraft, sobald sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Durch diese Gesetzesänderung dürfen Vermieter die Installation eines Balkonkraftwerks nur noch bei triftigen Gründen untersagen. Mieter sind jedoch weiterhin verpflichtet, auf eine fachgerechte Installation und die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu achten.
Rechtliche Grundlagen für Vermieter: Genehmigung, Zustimmung und Mietrecht
Die Gesetzesänderung betrifft das Mietrecht und das Wohnungseigentumsgesetz. Balkonkraftwerke gelten als bauliche Veränderung, weshalb normalerweise die Genehmigung des Vermieters erforderlich ist. Wenn sich Vermieter und Mieter nicht einigen können, entscheidet notfalls ein Gericht.
Pflichten und Rechte von Vermietern: Zustimmung, Ablehnung und rechtliche Risiken
Ein Vermieter kann die Installation eines Balkonkraftwerks ablehnen, wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen, etwa:
- Sicherheitsbedenken: Begründete Zweifel an der Sicherheit des Kraftwerks.
- Denkmalschutz: Auflagen, die Veränderungen an der Fassade untersagen.
- Beeinträchtigung: Wenn die Installation das Gebäude oder andere Bewohner beeinträchtigt.
Technische Voraussetzungen: Was Mieter und Vermieter beachten müssen
Mieter müssen vor der Installation die Genehmigung des Vermieters einholen und sicherstellen, dass die Wohnung die technischen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört die Überprüfung der Tragfähigkeit des Balkons und die Einhaltung aller VDE-Normen. Falls der Vermieter Sicherheitsbedenken hat, kann er eine Installation durch einen Fachbetrieb verlangen.
Einspeisevergütung und Marktstammdatenregister: Was Vermieter wissen müssen
Mieter müssen ihr Balkonkraftwerk innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Eine Einspeisevergütung lohnt sich in der Regel nicht, da diese niedriger ist als der aktuelle Strompreis. Selbst erzeugter Strom kann jedoch kostenlos für den Eigenverbrauch genutzt werden.
Haftung und Versicherung: Worauf Vermieter achten müssen
Mieter haften grundsätzlich für Schäden durch unsachgemäße Installation oder Wartung. Vermieter haften in der Regel nur, wenn sie das Kraftwerk installiert haben oder ihre Sicherheitsbedenken nicht ausreichend begründen konnten. Mieter sollten ihre Haftpflichtversicherung überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Kosten und Wirtschaftlichkeit von Balkonkraftwerken für Mieter und Vermieter
Die Anschaffungskosten eines Balkonkraftwerks betragen nur wenige Hundert Euro, und es gibt Förderprogramme, die bis zu 500 Euro unterstützen können. Mieter können bis zu 300 Euro Stromkosten pro Jahr sparen, während Vermieter von einer Wertsteigerung der Immobilie profitieren.
Vermieter als Energiedienstleister: Mieterstrommodelle und ihre Chancen
Vermieter können Mietern Solarstrom direkt verkaufen und vom staatlichen Mieterstromzuschlag profitieren. Mieter erhalten dadurch günstigeren Strom, der maximal 90 Prozent des Grundversorgungstarifs betragen darf.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Thema Balkonkraftwerke für Vermieter
Mieter sind verpflichtet, das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anzumelden.
Nur bei triftigen Gründen, wie Sicherheitsrisiken, dürfen Vermieter die Installation verbieten.
Vermieter können nur dann rechtliche Schritte einleiten, wenn berechtigte Einwände vorliegen. Andernfalls entscheidet ein Gericht über den Fall.