Darf die Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk verbieten?

Verfasst von: Miriam Berger
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Das Wichtigste zusammengefasst

  1. Aktuell ist es nicht gestattet, ein Balkonkraftwerk ohne Genehmigung der Eigentümergemeinschaft zu installieren.
  2. Vor der Montage benötigen Sie die Zustimmung der Miteigentümer. Hierfür ist eine einfache Mehrheit ausreichend.
  3. Um eine Zustimmung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag vorbereiten und diesen auf der Eigentümerversammlung einreichen. Es empfiehlt sich, diesen gut vorzubereiten.
  4. Geplante Gesetzesänderungen sollen die Installation von Balkonkraftwerken erleichtern. In naher Zukunft dürfen Vermieter und Miteigentümer die geplante Montage nicht mehr ohne triftigen Grund verbieten.

Balkonkraftwerke in Eigentümergemeinschaften

Ein Balkonkraftwerk stellt eine besonders einfache Möglichkeit dar, die jährliche Stromrechnung zu senken und den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Insbesondere für Wohnungseigentümer und -Mieter sowie Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft ist es dank der kleinen Photovoltaikanlagen möglich, Solarstrom auch ohne eine eigene Dachfläche zu produzieren. Die steckerfertigen Anlagen bestehend aus Solarmodulen und Wechselrichter können einfach auf dem Balkon, der Terrasse, der Hausfassade oder einem anderen geeigneten Ort installiert werden.

Sowohl als Mieter als auch als Eigentümer sollten Sie sich vor der Anschaffung eines Balkonkraftwerks jedoch genau über die geltenden rechtlichen Bestimmungen informieren. Unter gewissen Umständen ist es erforderlich, vor der Montage zunächst eine Genehmigung einzuholen. In Eigentümergemeinschaften muss zudem auf einer Eigentümerversammlung über die geplante Installation abgestimmt werden.

Rechtliche Grundlagen für Balkonkraftwerke

Ein generelles Verbot für die Installation von Balkonkraftwerken ist rechtlich schwierig, jedoch kann eine Eigentümergemeinschaft im Rahmen ihrer Beschlussfassung Einschränkungen oder Verbote beschließen. So müssen Sie vor der Installation die Erlaubnis Ihres Vermieters oder Ihrer Eigentümergemeinschaft einholen und dabei gegebenenfalls einige Hürden überwinden. Darüber hinaus sollten Sie sich vergewissern, dass durch die Montage keine Schäden oder Gefahren entstehen. Insofern alle Regelungen eingehalten werden, können Sie das Balkonkraftwerk installieren und im Marktstammdatenregister eintragen lassen.

Laut dem Wohnungseigentumsgesetz bedarf es für bauliche Veränderungen, die die Erscheinung eines Gebäudes betreffen, der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Bislang ist es vor der Montage notwendig, auf einer Eigentümerversammlung die Erlaubnis der anderen Mitglieder einzuholen. Für eine Genehmigung ist eine einfache Mehrheit ausreichend.

Der Bundestag hat im Juli 2024 jedoch Änderungen im Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht beschlossen. Dank der neuen Gesetzesänderung soll die Installation von Balkonkraftwerken in naher Zukunft erleichtert werden. Die steckerfertigen Solaranlagen werden demnach in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen. Dabei handelt es sich um bauliche Veränderungen, auf deren Genehmigung Eigentümer und Mieter einen rechtlichen Anspruch haben und die nicht ohne triftigen Grund abgelehnt werden dürfen. Dennoch soll die Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin ein Mitspracherecht bezüglich des Montageorts haben. Bevor das neue Gesetz in Kraft tritt, muss es jedoch noch den Bundesrat passieren.

Vermeiden Sie diese typischen Fehler bei der Antragstellung!
  1. Unvollständige Antragsunterlagen:
    Ein lückenhafter Antrag ohne technische Daten oder Installationsplan kann die Genehmigung verzögern oder sogar zur Ablehnung führen. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Informationen enthalten sind.
  2. Späte Kommunikation:
    Sprechen Sie schon vor der Versammlung mit den Miteigentümern und erklären Sie Ihr Vorhaben. Ein unerwarteter Antrag ohne vorherige Abstimmung führt oft zu Ablehnung.
  3. Ignorieren technischer Details:
    Stellen Sie sicher, dass die Elektroinstallation des Gebäudes für die zusätzliche Last ausgelegt ist. Falls Unsicherheiten bestehen, lassen Sie die Gegebenheiten von einem Fachmann prüfen.
  4. Keine Alternativen anbieten:
    Gehen Sie auf mögliche Bedenken der Eigentümergemeinschaft ein und bieten Sie alternative Installationsorte oder Befestigungsmöglichkeiten an, um Konflikte zu vermeiden.
  5. Fehlende Amortisationsberechnung:
    Zeigen Sie anhand von Beispielrechnungen auf, wie sich das Balkonkraftwerk langfristig rentiert. Eine transparente Darstellung der Kosten-Nutzen-Analyse kann die Entscheidung positiv beeinflussen.

Der Prozess der Genehmigung durch die Eigentümergemeinschaft

Um die Genehmigung für ein Balkonkraftwerk der Eigentümergemeinschaft zu erhalten, muss die Mehrheit der Eigentümer der gemeinschaftlichen Immobilie der geplanten Installation zustimmen. Hierfür sollten Sie zunächst einen Antrag vorbereiten und diesen bei der Eigentümerversammlung einreichen. Dieser sollte neben einer Beschreibung Ihres Vorhabens die technischen Details des Balkonkraftwerks sowie Ihre Überlegungen bezüglich der Installation enthalten. Um die Chancen auf eine Zustimmung zu erhöhen, kann es darüber hinaus hilfreich sein, die Vorteile von Mini-Solaranlagen zu erläutern sowie einen Plan der Installation und eine Beispielrechnung zur Amortisation vorzubereiten.

Bei der Eigentümerversammlung erfolgt schließlich eine Abstimmung. Wenn die Mehrheit der Mitglieder zustimmt, erhalten Sie eine Genehmigung für die Installation des Balkonkraftwerks. Falls die Mehrheit gegen das Vorhaben stimmt, dürfen Sie die Installation nach aktueller Gesetzeslage nicht durchführen. Dank der geplanten Gesetzesänderungen werden Sie jedoch vermutlich noch im Laufe des Jahres 2024 einen gesetzlichen Anspruch auf die Montage einer Mini-Solaranlage haben. In Zukunft können Sie bei einer Ablehnung Ihres Antrags durch die Eigentümergemeinschaft Widerspruch einlegen und notfalls den Rechtsweg beschreiten, abhängig von den Details der Gesetzesänderungen und den Gründen für die Ablehnung.

Typische Herausforderungen und Lösungen

Es gibt einige Faktoren, die Ihrer Balkonkraftwerkgenehmigung durch die Eigentümergemeinschaft potenziell im Weg stehen und Konflikte verursachen könnten. Aus diesem Grund ist es entscheidend, Ihren Antrag sorgfältig vorzubereiten und offen und klar zu kommunizieren.

Vor der Montage eines Balkonkraftwerks muss sichergestellt werden, dass die Elektroinstallation der Immobilie über die nötige Leistungsfähigkeit verfügt. Die meisten modernen Installationen können die Leistung eines 800-Watt-Balkonkraftwerks problemlos bewältigen. In alten Gebäuden besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Elektroinstallation aus Sicherheitsgründen zunächst erneuert werden muss. Da dies mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, könnten einige Mitglieder der Eigentümergemeinschaft diesbezüglich eventuell Bedenken haben. Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, sollten Sie deshalb die Sicherungen und Stromleitungen überprüfen lassen.

Die Installation eines Balkonkraftwerks bewirkt unweigerlich eine Veränderung im Erscheinungsbild der Immobilie. Zudem ist es insbesondere in Mehrfamilienhäusern aufgrund von Denkmalschutzbedingungen oder der Bausubstanz oftmals nicht gestattet, Bohrungen an der Fassade durchzuführen. Um eine Beeinträchtigung der Optik auszuschließen, sollten Sie sich deshalb verschiedene mögliche Befestigungsmöglichkeiten überlegen. Die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft sollten bei der Art der Montage zudem ein Mitspracherecht haben.

Technische und organisatorische Aspekte

Einige Bundesländer und zahlreiche Gemeinden bieten Förderungsprogramme für die Anschaffung von Balkonkraftwerken an. Es empfiehlt sich also, sich vor dem Kauf über eine mögliche Finanzierung zu informieren.

Vor der Installation eines Balkonkraftwerks sollten Sie sich vergewissern, dass die Elektroinstallation des Gebäudes den technischen Anforderungen entspricht. Aufgrund der Gesetzesänderungen im Rahmen des Solarpaket 1 ist es möglich, Mini-Photovoltaikanlagen unter vereinfachten Bedingungen in Betrieb zu nehmen. Vorübergehend ist es erlaubt, alte Stromzähler ohne Rücklaufsperre zu verwenden. Zudem ist es gestattet, Balkonkraftwerke mit einem gewöhnlichen Schuko-Stecker ans Netz anzuschließen. Sie sollten jedoch beachten, dass der Wechselrichter und die Solarmodule miteinander kompatibel sind und die maximal zugelassene Einspeiseleistung von 800 Watt nicht überschritten wird.

Vor dem Anschluss müssen Sie Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden. Dies können Sie innerhalb weniger Minuten von Zuhause aus durchführen. Eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Frühjahr 2024 nicht mehr notwendig.

Checkliste und Handlungsempfehlungen

Um eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft zu erhalten, ist es entscheidend, dass Sie Ihren Antrag sorgfältig vorbereiten und offen mit allen Beteiligten kommunizieren. Auf der Eigentümerversammlung sollten Sie den Nutzen und die Vorteile von Balkonkraftwerken sachlich und ausführlich erklären. So erhöhen Sie Ihre Chancen, eine Genehmigung zu erhalten. Falls einige Anwesenden Widerspruch einlegen sollten, empfiehlt es sich, Ruhe zu bewahren und zu versuchen, einen Kompromiss auszuhandeln. Nehmen Sie die Bedenken Ihrer Nachbarn ernst und suchen Sie gemeinsam nach alternativen Lösungen. Falls Sie dennoch keine zufriedenstellende Entscheidung aushandeln können, können Sie mit Ihrem geplanten Vorhaben eventuell warten, bis Balkonkraftwerke in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. In naher Zukunft darf eine Montage nicht mehr ohne triftige Gründe verboten werden.

FAQ

Eine Genehmigung für ein Balkonkraftwerk durch die Eigentümergemeinschaft oder den Vermieter ist für die Installation unerlässlich. In einer WEG ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Im Rahmen geplanter Gesetzesänderungen soll es in Zukunft jedoch nicht mehr gestattet sein, die Montage von Balkonkraftwerken ohne triftigen Grund zu verbieten.

Balkonkraftwerke können dem Betreiber des Kraftwerks Kosteneinsparungen ermöglichen. Eine gemeinschaftliche Nutzung des erzeugten Stroms ist technisch nur möglich, wenn spezielle Regelungen, wie beispielsweise die Gründung einer Stromgemeinschaft, getroffen wurden. Daneben erhöht die Investition den Wert des Gebäudes sowie dessen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.

Aktuell kann die Installation eines Balkonkraftwerk durch die Eigentümergemeinschaft verboten werden. Ohne eine Zustimmung dürfen keine baulichen Veränderungen durchgeführt werden. In naher Zukunft sollen die steckerfertigen Solaranlagen jedoch in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen werden, wodurch die Montage nicht mehr grundlos verboten werden darf.

Expertinnen und Experten zum Thema
Redakteurin für Balkonkraftwerk Portal

Miriam Berger ist eine leidenschaftliche Umweltaktivistin und Fachjournalistin, die sich seit über zehn Jahren auf erneuerbare Energien spezialisiert hat. Sie schreibt regelmäßig fundierte Artikel für uns hier im Balkonkraftwerk-Portal und inspiriert ihre Leser zu nachhaltigen Energielösungen für den urbanen Raum.