Balkonkraftwerk bei bestehender PV-Anlage

Verfasst von: Miriam Berger
Verfasst am:
Geprüft durch:
Letzte Aktualisierung:

Warum ein Balkonkraftwerk bei bestehender PV-Anlage

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage, die in der Regel steckerfertig verkauft wird. Sie besteht aus einem oder mehreren Solarpanels, einem Wechselrichter sowie einem Kabel und kann unmittelbar in die Steckdose des Hausnetzes angeschlossen werden.

Mini-PV-Anlagen stellen eine besonders einfache Option der Stromerzeugung im eigenen Haushalt dar. Sie ermöglichen Ihnen, Ihren Energiebedarf zu einem nennenswerten Teil durch Solarstrom zu decken. Auch im Falle einer bereits bestehenden Solaranlage kann der Betrieb sinnvoll sein.

Betrieb eines Balkonkraftwerks bei bestehender PV-Anlage

Wenn Sie ein Balkonkraftwerk bei bestehender PV-Anlage betreiben möchten, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Balkonkraftwerk Bei Bestehender Pv Anlage Betreiben
Gegenüberstellung von einem kombinierten und unabhängigen Betrieb eines Balkonkraftwerks bei bestehender PV-Anlage. © balkonkraftwerk-portal.de

Zum einen besteht die Möglichkeit der Ergänzung der bestehenden PV-Anlage. In diesem Fall werden die große Solaranlage und das Balkonkraftwerk zusammengeschaltet. Ein Vorteil dieser Option besteht darin, dass Sie die Einspeisevergütung für die PV-Anlage auch für die Erzeugnisse des Balkonkraftwerks erhalten. Die Kopplung muss jedoch durch einen Fachmann durchgeführt werden.

Zum anderen können Sie Ihr Balkonkraftwerk zusätzlich, also unabhängig von der PV-Anlage betreiben. Sie dürfen das Balkonkraftwerk in diesem Fall selbstständig an das Hausnetz anschließen und den erzeugten Strom unmittelbar im Haushalt verbrauchen.

Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit PV-Anlagen

Eine große Photovoltaikanlage und ein Balkonkraftwerk funktionieren nach dem gleichen grundlegenden Prinzip. Beide Anlagen bestehen aus Solarmodulen mit geeigneten Halterungen sowie einem oder mehreren Wechselrichtern und einem Solarkabel. Darüber hinaus kann jede Anlage durch optionale Komponenten wie Stromspeicher oder Systeme zur Anlagenüberwachung ergänzt werden.

Der Hauptunterschied zwischen einer klassischen Solaranlage und einem Balkonkraftwerk besteht in deren Leistung und der Anzahl der verbauten Module.

Merkmale von Balkonkraftwerken

Ein Balkonkraftwerk besteht meist aus einem oder zwei, gelegentlich auch bis zu vier Modulen. Die Gesamtleistung der Solarmodule darf laut dem Solarpaket 1 nicht höher als 2000 Watt betragen. Die Wechselrichterleistung darf dagegen den zugelassenen Höchstwert von 800 Watt nicht übersteigen.

Unter optimalen Bedingungen ist es möglich, mit einem Balkonkraftwerk jährlich bis zu 800 kWp Solarstrom zu produzieren. Wenn Sie alle geltenden Regelungen einhalten, dürfen Sie Ihr Balkonkraftwerk vereinfacht anmelden. Den erzeugten Strom können Sie problemlos für den Eigenverbrauch verwenden.

Merkmale von PV-Anlagen

Eine PV-Anlage weist in der Regel eine deutlich höhere Leistung auf und besteht dementsprechend aus mehreren Solarmodulen. Hinsichtlich der Leistung und der Anzahl der Module gibt es theoretisch keine Beschränkungen, solange diese ordnungsgemäß angemeldet und zugelassen werden.

Solaranlagen dürfen ausschließlich von Fachbetrieben installiert und angeschlossen werden. Bevor Sie Ihre PV-Anlage in Betrieb nehmen dürfen, müssen Sie dementsprechend mit höherem Zeit- und Kostenaufwand rechnen. Für den Solarstrom, den Ihre Anlage produziert, erhalten Sie eine zuvor festgelegte Einspeisevergütung. Hierbei können Sie zwischen einer Voll- und Teileinspeisung wählen.

Balkonkraftwerk Haus Natur Scaled
Solarpaneele oder Photovoltaikplatten, die auf dem Balkon eines Einfamilienhauses in einem Schweizer Dorf installiert sind © iStockPhoto / Lucia Gajdosikova

Integration in bestehende PV-Anlagen – Voraussetzungen und Anforderungen

Beim Anschluss eines Balkonkraftwerks bei bereits bestehender PV-Anlage müssen Sie vor der Inbetriebnahme einige technische und rechtliche Bedingungen beachten.

Technische Bedingungen

Falls Sie einen Zusammenschluss beider Anlagen planen, sollten Sie der Installation sichergehen, dass alle Komponenten kompatibel sind und die Spannung und Leistung der Anlagen aufeinander abgestimmt ist. Darüber hinaus müssen Sie berücksichtigen, dass sich die Leistung im Stromkreislauf durch den Anschluss des Balkonkraftwerks erhöht. Die Absicherung des Stromkreises und der installierte Wechselrichter müssen deshalb eventuell an die erhöhte Leistung angepasst werden. Aufgrund dieser Schwierigkeiten darf der Zusammenschluss eines Balkonkraftwerks mit einer bestehenden PV-Anlage ausschließlich durch eine Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Rechtliche Bedingungen

Laut dem VDE gibt es keine Einschränkungen bezüglich der Anzahl von PV-Anlagen in einem Haushalt. Insofern Sie ein Balkonkraftwerk bei bestehender PV-Anlage an einem separaten Stromkreis anschließen, dürfen Sie den Netzanschluss selbstständig durchführen. In diesem Fall benötigen Sie keine Genehmigung und unterliegen lediglich der Meldepflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die zusätzliche Anmeldepflicht beim Netzbetreiber entfällt seit 2024.

Kosten und Einsparungspotentiale

Auch im Falle einer bereits bestehenden PV-Anlage bietet ein Balkonkraftwerk große Einsparungspotentiale.

Amortisation von Balkonkraftwerken

Die Anschaffungskosten für ein Balkonkraftwerk betragen aktuell wenige Hundert Euro. Einige Bundesländer und Gemeinden bieten zudem Förderungen an, die die Rentabilität der Investition zusätzlich erhöhen. In der Regel amortisiert sich eine Mini-PV-Anlage deshalb bereits nach höchstens fünf Jahren Betrieb. Die kleinen Anlagen verhelfen zu großen Einsparungen der Stromkosten, indem sie es ermöglichen, bis zu 800 kWh des Eigenverbrauchs durch Solarstrom zu decken. Stromüberschuss wird dagegen ins öffentliche Netz eingespeist. Beim alleinigen Betrieb eines Balkonkraftwerks ist eine Einspeisung finanziell jedoch nicht unbedingt lohnenswert.

Einspeisevergütung bei PV-Anlagen

PV-Anlagen werden in der Regel für die Einspeisevergütung angemeldet. Hier ist es möglich, entweder den gesamten oder nur den überschüssigen Strom an den Netzvertreiber zu verkaufen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Der aktuelle Vergütungssatz liegt bei 8,11 Cent pro Kilowattstunde, in der Vergangenheit lag dieser höher. Wird das zusätzliche Balkonkraftwerk innerhalb von 12 Monaten nach Anschluss im Marktstammdatenregister zur PV-Anlage ergänzt, gilt für beide der ursprüngliche Vergütungssatz. Andernfalls gilt es als Neuanlage und die Einspeisung wird dementsprechend geringer vergütet.

Einspeisevergütung für PV-Anlagen

Praktische Umsetzung und Beispiele

Wie lohnenswert ein Balkonkraftwerk bei bestehender Solaranlage in der Praxis wirklich ist, hängt in erster Linie davon ab, ob dieses als eigenständiges System oder als Erweiterung der Anlage genutzt wird. Beide Optionen bieten ihre Vor- und Nachteile. Dies wird anhand zweier Fallbeispiele deutlich:

Fallbeispiel 1: Wenn Sie Ihr neues Balkonkraftwerk unabhängig von der PV-Anlage betreiben, sind Sie besonders flexibel. Sie können sich beispielsweise dafür entscheiden, die PV-Anlage zur Volleinspeisung zu betreiben. Den durch das Balkonkraftwerk produzierten Strom können Sie vollständig zum Eigenverbrauch nutzen. Falls Sie eine Werkstatt oder eine andere Räumlichkeit mit einem eigenen Stromkreis besitzen, kann das Balkonkraftwerk eventuell sogar dessen gesamten Eigenbedarf decken.
Fallbeispiel 2: Falls Sie ein Balkonkraftwerk als Ergänzung einer bestehenden Solaranlage nutzen möchten, kann dieses eventuell deren Effizienz optimieren. Insbesondere bei Teilbeschattung oder wenig Sonneneinfall kann die zusätzliche Mini-PV-Anlage dazu beitragen, die Energieerzeugung der gesamten Anlage zu erhöhen. Beim Zusammenschluss müssen Sie jedoch beachten, dass es zu technischen Schwierigkeiten und rechtlichen Hindernissen kommen kann. Zudem darf dieser nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Sowohl klassische PV-Anlagen als auch Balkonkraftwerke müssen laut Gesetz im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Für die gesetzeskonforme Inbetriebnahme großer Solaranlagen gelten zusätzliche Vorschriften und Regelungen. Vor der Installation sollten Sie sich also sorgfältig über die individuell geltenden Bestimmungen informieren. Diese können je nach Kapazität der Anlage, Installationsstandort und weiteren Faktoren variieren.

Darüber hinaus ist eine Absicherung durch eine PV-Versicherung empfehlenswert, um Einbußen durch Schäden an der Anlage vorzubeugen. Da der Betreiber im Regelfall für die Anlage haftet, ist es zudem sinnvoll, eine Betreiberhaftpflicht für PV-Anlagen abzuschließen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die EEG-Vergütung bei Balkonkraftwerken entspricht der Ihrer größeren PV-Anlage, insofern Sie dieses innerhalb der ersten 12 Monate nach Inbetriebnahme als Ergänzung der PV-Anlage anmelden. Andernfalls gelten andere, oftmals niedrigere Vergütungssätze.

Wenn Sie eine PV-Anlage und ein Balkonkraftwerk gleichzeitig betreiben möchten, müssen Sie sich vergewissern, dass alle rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Zudem müssen beide Anlagen miteinander kompatibel sein. Der Stromkreis und der Wechselrichter müssen auf die kombinierte Leistung ausgelegt sein.

Ein Balkonkraftwerk und eine PV-Anlage können nur kombiniert werden, wenn alle Komponenten kompatibel sind und deren Spannung und Leistung übereinstimmt.

Für kleine Haushalte mit einem geringen Stromverbrauch ist ein Balkonkraftwerk oft ausreichend. PV-Anlagen empfehlen sich bei einem höheren Stromverbrauch. Durch die Einspeisevergütung und die Möglichkeit der Volleinspeisung ist es zudem möglich, durch PV-Anlagen zusätzliches Einkommen zu erzielen.

Quellen
Expertinnen und Experten zum Thema
Redakteurin für Balkonkraftwerk Portal

Miriam Berger ist eine leidenschaftliche Umweltaktivistin und Fachjournalistin, die sich seit über zehn Jahren auf erneuerbare Energien spezialisiert hat. Sie schreibt regelmäßig fundierte Artikel für uns hier im Balkonkraftwerk-Portal und inspiriert ihre Leser zu nachhaltigen Energielösungen für den urbanen Raum.