Das Wichtigste zusammengefasst
- Wer im Jahr 2025 eine neue Photovoltaikanlage installiert, profitiert in sehr vielen Fällen von der völligen Steuerbefreiung.
- Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern sind in vielen Fällen von der Mehrwertsteuer befreit.
- Steuerbefreiungen gelten nicht für ältere oder besonders leistungsstarke Anlagen.
- Viele PV-Anlagen sind ebenfalls von der Einkommenssteuer befreit.
Was bedeutet Photovoltaik steuerfrei?
Ob eine Solaranlage steuerfrei ist, hängt maßgeblich von deren Größe und Leistung ab. Wer eine Anlage nur für den alleinigen Stromverbrauch und für geringe Einspeisungen in das öffentliche Netz installiert, ist dank des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) beim Kauf einer solchen Anlage sowie bei deren Installation von der Mehrwertsteuer befreit. Auch die Einkommensteuer entfällt im Regelfall.
Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen
Der Nullsteuersatz für PV-Anlagen wird immer dann berechnet, wenn die Anlagen aufgrund ihrer Größe und ihrer Leistung ausschließlich für den Privatgebrauch vorgesehen sind. Diese Steuerbefreiung greift also für Anlagen, die ein Einfamilienhaus oder auch ein Mehrfamilienhaus anteilig mit Strom versorgen können.
Kleinunternehmerregelung und Photovoltaik
Wer seine PV-Anlage beim Finanzamt meldet und diese somit steuerlich erfassen lässt, kann beantragen, dass die Regelung für Kleinunternehmer berücksichtigt wird. Die Umsätze werden somit nicht mit der Umsatzsteuer durch das Finanzamt besteuert. Die Grenze liegt dabei bei 22.000 Euro Brutto im Jahr der Anschaffung bzw. 50.000 Euro brutto im folgenden Jahr.
Umsatzsteuerbefreiung: Wer profitiert davon?
Von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren vor allem Privatpersonen, welche als Kleinunternehmer gelten und somit die Steuerpflicht umgehen können. Dafür ist es wichtig, nicht mehr als 10 Prozent der erzeugten Energie in das Stromnetz einzuspeisen und zudem durch den Stromverkauf nicht mehr als 25.000 Euro netto zu verdienen (§ 19 Abs. 1 UStG).
Rückwirkende Steuerfreiheit: Was ist möglich?
Bei Anlagen, welche vor dem Jahr 2022 installiert und in Betrieb genommen wurden und welche die Voraussetzungen zur Steuerbefreiung erfüllen, können die bereits bezahlten Steuern in Einzelfällen zurückgefordert werden.
Einkommensteuerliche Behandlung von PV-Anlagen
Die steuerliche Befreiung der Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen greift, wenn bestimmte Leistungsgrenzen eingehalten werden. Für Einfamilienhäuser, einschließlich dazugehöriger Nebengebäude wie Garagen oder Carports sowie für Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, darf die installierte Bruttoleistung bis zu 30 kWp betragen. Bei Zwei- oder Mehrfamilienhäusern gilt hingegen pro Wohneinheit eine Grenze von 15 kWp.
Ja, moderne Photovoltaikanlagen, welche Sie im Jahr 2025 kaufen und welche unter der Grenze von 30kWp bei Installation auf bzw. an Einfamilienhäusern liegen, sind steuerfrei.
In Einzelfällen ist dies möglich und sinnvoll. Hier ist es allerdings wichtig, mit einem erfahrenen Steuerberater zu sprechen und die Möglichkeiten abzuklären.
Liegt die Anlage unterhalb der oben genannten Grenze von 30 kWp bei einem Einfamilienhaus und wird der größte Teil des Stroms selbst verbraucht, muss die Anlage nicht dem Finanzamt gemeldet werden.
Links zu Recherche-Quellen
Folgende Quellen wurden zur Recherche genutzt. Das Aufsuchen der angegebenen Links erfolgt auf eigene Gefahr.
- https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__3.html
- https://www.steuern.de/steueraenderungen-2023
- https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
- https://www.finanztip.de/photovoltaik/pv-steuer/
- https://www.steuern.de/photovoltaikanlage#c10219
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html