Das Wichtigste zusammengefasst
- Das Solarpaket 1 ist am 16. Mai 2024 in Kraft getreten. Die neuen Regelungen zielen in erster Linie darauf ab, den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland zu beschleunigen und die Produktion von Solarstrom zu erhöhen.
- Verbraucher profitieren in erster Linie von den Änderungen und Vereinfachungen bezüglich des Betriebs von Balkonkraftwerken sowie der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
- Ziel des Solarpakets besteht darin, die Energiewende und den Umstieg auf erneuerbare Energien in Deutschland voranzutreiben.
- Die Bundesregierung will ihre Klimaziele unter anderem durch die effektivere Nutzung von Solarenergie erreichen. Durch die neuen Gesetze soll bis zum Jahre 2045 vollkommene Treibhausgasneutralität erreicht werden.
Hintergrundinformationen
Die Entwicklung des Solarpaket 1 nahm mehr Zeit in Anspruch, als ursprünglich geplant war. Das Kabinett beschloss den Gesetzesentwurf bereits im August 2023 und plante das Inkrafttreten der Gesetzesänderungen zum Jahreswechsel. Grund für die Verzögerungen war eine lange Beratungsphase innerhalb der Ampel-Koalition, in denen Uneinigkeiten in der Gesetzgebung geklärt wurden. Diese betrafen insbesondere die Förderung der deutschen Solarindustrie.
Durch das neue Gesetzespaket erfolgt eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Energiewirtschaftsgesetzes. Ende April konnten Bundestag und Bundesrat die Gesetzgebung abschließend beraten und billigen. Darüber hinaus beschloss die Bundesregierung im April 2024 ein neues Klimaschutzgesetz, das unter anderem auf eine Reduzierung der Emissionen abzielt.
Gesetzesänderungen und Ziele
Die Gesetzesänderungen im Rahmen des Solarpaket 1 betreffen in erster Linie die Energiewende und den Klimaschutz. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis 2030 ganze 80 Prozent des deutschlandweiten Energiebedarfs durch Erneuerbare Energien zu decken. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Solarausbau. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland bereits eine Million neue PV-Anlagen installiert und Solarstrom machte knapp zwölf Prozent der eingespeisten Strommenge aus.
Durch die neue Gesetzgebung sollen zukünftig mehr Flächen für Solaranlagen zur Verfügung gestellt und deren Inbetriebnahme vereinfacht werden. Die Ausbauziele sehen vor, dass die Hälfte der neuen Anlagen auf Gebäuden, die andere Hälfte dagegen auf Freiflächen wie Feldern, Mooren, Berghängen und Parkplätzen installiert werden. Damit sich der Bau und Betrieb auch finanziell auszahlt, wurden Fördergelder und Einspeisegrenzen zu Teilen erhöht.
Vereinfachungen für Verbraucher
Für Verbraucher bedeutet das Solarpaket 1 2024 in erster Linie einen deutlichen Bürokratieabbau und Vereinfachungen in der Installation von Balkonkraftwerken. Vor der Inbetriebnahme einer steckerfertigen Solaranlage war es bis vor kurzer Zeit notwendig, diese beim örtlichen Netzbetreiber anzumelden. Ab sofort ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister ausreichend. Diese können Sie innerhalb weniger Minuten kostenlos über das Internet durchführen.
Darüber hinaus ist es erlaubt, alte Stromzähler ohne Rücklaufsperre übergangsweise weiterzuverwenden. Sie dürfen eine Solaranlage also in Betrieb nehmen, bevor der zuständige Netzbetreiber einen digitalen Stromzähler installiert. Auch der Anschluss mit einem handelsüblichen Schukostecker bleibt weiterhin erlaubt.
Balkonkraftwerke können ab sofort nicht nur einfacher in Betrieb genommen werden, sondern dürfen auch mehr Strom ins Haushaltsnetz einspeisen. Statt der zuvor geltenden Grenze von 600 Watt gilt ab sofort ein Einspeiselimit von 800 Watt. Die installierten Solarmodule dürfen dagegen eine maximale Leistung von 2 Kilowatt haben.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Durch das Solarpaket 1 2024 gelten zudem neue Regelungen beim Mieterstrom. In Mehrfamilienhäusern sollen die Hürden für eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung gesenkt werden. Dadurch wird die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes attraktiver. Solarstrom von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern darf nun ohne großen Aufwand an andere Haushalte geleitet werden. Eine Netzdurchleitung durch das öffentliche Stromnetz zu einem anderen Grundstück ist jedoch weiterhin nicht zulässig.
Zukünftig dürfen Betreiber von Solaranlagen ihren Solarstrom an andere Mieter abgeben, ohne als Energieversorger zu gelten. Dadurch entfällt nicht nur bürokratischer Aufwand, sondern auch Kosten für Messtechnik und weitere Gebühren. Ab sofort ist es bei Abgabe von Mietstrom nicht mehr verpflichtend, die umfassende Stromversorgung für Verbraucher sicherzustellen. Zudem wird das Mieterstrommodell parallel mit dem Solarpaket optimiert, indem bürokratische Aufwände reduziert und die Belieferung von gewerblichen Stromverbrauchern ermöglicht wird.
Förderung und Anreize
Durch das Solarpaket 1 werden die finanziellen Anreize für PV-Anlagen erhöht und deren Wirtschaftlichkeit optimiert. Für Dachanlagen auf Gewerbegebäuden mit einer Leistung von über 40 Kilowatt wurde die Förderung um 1,5 Cent pro Kilowattstunde angehoben. Auch große Solarkraftwerke auf Freiflächen mit einer Leistung von 50 Megawatt gelten nun als förderfähig.
Für die Installation von Balkonkraftwerken und kleineren Solaranlagen im Eigenheim gibt es bislang keine bundesweiten Förderprogramme. Jedoch gibt es in einigen Bundesländern, darunter Berlin, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern staatliche Programme zur Förderung von Mini-PV-Anlagen, welche unabhängig vom Solarpaket 1 umgesetzt wurden. Darüber hinaus zahlen viele Städte und Gemeinden beim Kauf einen Zuschuss in Höhe von bis zu 500 Euro.
Durch die eigenständige Produktion von Solarstrom können Betreiber von Solaranlagen ihre monatlichen Stromkosten um mehrere Hundert Euro senken. Wenn Ihre Anlage mehr Strom produziert, als Sie im eigenen Haushalt verbrauchen, können Sie zudem eine Einspeisevergütung erhalten.
Praktische Anwendung und Beispiele
Für Betreiber von Balkonkraftwerken bringt das Solarpaket 1 2024 eindeutige Vorteile. Aufgrund der Erhöhung der Einspeisungsgrenze ist es inzwischen erlaubt, jährlich statt 600 bis zu 800 Watt einzuspeisen. Praxisbeispiele und Erfahrungsberichte zeigen jedoch, dass dieser Idealwert selbst bei bestmöglicher Positionierung kaum erreichbar ist. Dies liegt daran, dass es praktisch unmöglich ist, ein Panel im Alltagsleben idealen Bedingungen auszusetzen.
Die Best-Practice-Lösung, um die maximale Leistung des 800-Watt-Wechselrichters nutzen zu können, stellt die Installation von leistungsstärkeren Solarmodulen mit einer Leistung von bis zu 2000 Watt dar. Auf diese Weise ist es theoretisch möglich, den maximal zulässigen Einspeisungswert von 800 Watt pro Jahr zu erreichen.
Zukünftige Entwicklungen und Ziele
Das Solarpaket 1 sieht vor, die Potenziale der Solarenergie besser zu nutzen. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, bis 2030 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 215 Gigawatt zu installieren und einen Großteil des Strombedarfs über Erneuerbare Energien zu decken. Aus diesem Grund wurden nicht nur neue Regelungen für Solarenergie, sondern auch für Bioenergie und Windenenergie an Land und auf dem Meer eingeführt. Durch die Innovationen im Klimaschutzgesetz wird somit die Nachhaltigkeit der deutschlandweiten Energieproduktion erhöht.
Zudem soll nun eine einheitlichere und strengere Kontrolle der Einhaltung der Klimaziele erfolgen. In Zukunft werden diese nicht mehr rückwirkend nach Sektoren getrennt, sondern sektorenübergreifend, mehrjährig und zukunftsorientiert kontrolliert. Falls sich in zwei aufeinander folgenden Jahren herausstellt, dass das Klimaziel nicht erreicht wird, werden Sofortprogramme eingeführt. So soll sichergestellt werden, dass die Gesetzesänderungen zu positiven Langzeiteffekten auf den Klimaschutz führen.