Das Wichtigste zusammengefasst
- Ein Balkonkraftwerk ermöglicht Ihnen, über Solarmodule selbstständig Strom für den eigenen Bedarf zu produzieren.
- Durch die kleinen PV-Anlagen für den Balkon, das Hausdach, die Fassade oder den Garten kann die Stromrechnung, je nach Nutzungsverhalten, signifikant reduziert werden.
- Seit Beginn des Jahres 2023 sind Balkonkraftwerke zudem von der Mehrwertsteuer befreit. Die Anschaffungskosten für Mini-Solaranlagen sind also bereits um 19 Prozent niedriger als noch im Jahre 2022.
- Darüber hinaus gibt es in zahlreichen deutschen Städten und einigen Bundesländern Förderprogramme, die die Investition zusätzlich lohnenswerter machen.
- Wenn Sie sich ein Balkonkraftwerk anschaffen möchten, sollten Sie sich also zunächst über die spezifischen Förderprogramme in Ihrer Heimat informieren. Auf diese Weise ist es in einigen Fällen möglich, beim Kauf mehrere Hundert Euro zu sparen.
Fördermöglichkeiten für Balkonkraftwerke in Deutschland
Die Möglichkeiten zur Balkonkraftwerk-Förderung in Deutschland unterscheiden sich je nach Bundesland. Darüber hinaus gibt es in zahlreichen Gemeinden zusätzliche Programme. Bislang gibt es jedoch keine einheitliche deutschlandweite Förderrichtlinie. Der Zuschuss unterscheidet sich deshalb je nach regional verfügbarem Förderprogramm und kann zwischen 50 Euro bis zu mehreren Hundert Euro betragen. Die Höhe der Förderung hängt in einigen Regionen von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Anzahl der Solarmodule sowie der Gesamtleistung des Balkonkraftwerks, welches angeschafft werden soll.
Antragsverfahren und erforderliche Dokumente
Um einen Antrag für die Balkonkraftwerk-Förderung zu stellen, müssen Sie die spezifischen Voraussetzungen des individuellen Förderprogramms beachten. Diese unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Grundvoraussetzung bei jedem Förderprogramm ist, dass die Anlage im jeweiligen Bundesland installiert und mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist. Demnach ist es nicht möglich, sich für eine Förderung in einem anderen Bundesland zu bewerben. Bei einigen Programmen ist es erforderlich, bereits vor dem Kauf einen Antrag zu stellen, um den Zuschuss auch tatsächlich zu erhalten. Bei anderen Programmen ist es dagegen ausreichend, die Antragsstellung nach dem Kauf einzureichen. In diesem Fall muss die Rechnung für das Balkonkraftwerk eingereicht werden, um einen Teil der Anschaffungskosten erstattet zu bekommen. In einigen Fällen ist es darüber hinaus notwendig, weitere Dokumente wie ein Nachweis über die Anmeldung im Marktstammdatenregister einzureichen. In Berlin-Brandenburg kann der Antrag beispielsweise bei der IBB (Investitionsbank Berlin-Brandenburg) vor dem Kauf in Papierform oder alternativ per Online-Portal eingereicht werden.
Technische Voraussetzungen und Normen
Um die Balkonkraftwerk-Förderung zu erhalten, muss dieses die geltenden technischen Voraussetzungen und Normen erfüllen. Die Mini-Solaranlage muss im Marktstammdatenregister registriert werden. Hierfür ist es erforderlich, dass der Wechselrichter eine Ausgangsleistung von maximal 800 Watt aufweist. Zudem darf der verwendete Stromzähler nicht rückwärts laufen, da er in diesem Fall die Menge des eingespeisten Stroms falsch erfassen würde. Ältere Stromzähler ohne Rücklaufsperre müssen deshalb vor der Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber ausgetauscht werden. Darüber hinaus müssen Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft über die Installation des Balkonkraftwerks zustimmen. Der VDE (Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik) schlägt für die Installation und den Betrieb von Mini-PV-Anlagen jedoch vereinfachte Regeln vor, darunter eine erleichterte Anmeldung und die Erlaubnis der Verwendung an jedem Zählertyp. Dadurch soll sich die Verbreitung von Balkonkraftwerken flächendeckend durchsetzen und die Anschaffung für Verbraucher attraktiver werden.
Finanzielle Aspekte der Förderung
Die Anschaffungskosten für ein Balkonkraftwerk betragen derzeit durchschnittlich etwa zwischen 400 und 1200 Euro. Durch die wegfallende Mehrwertsteuer sind die Preise für Mini-Solaranlagen seit Beginn des Jahres 2022 bereits um 19 Prozent gesunken. Die Höhe der Bezuschussung durch das jeweilige Förderprogramm variiert dagegen. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern werden die Investitionskosten beispielsweise mit bis zu 500 Euro bezuschusst, in Bonn dagegen mit 50 Euro. Durch die Einsparung der Stromkosten beträgt die Amortisationszeit von Balkonkraftwerken in der Regel nur 3 bis 5 Jahre. Durch eine regionale Förderrichtlinie kann die Amortisation jedoch zusätzlich verkürzt werden. Im besten Fall werden die kompletten Anschaffungskosten durch das Förderprogramm übernommen.
Regionale Unterschiede und Besonderheiten
Berlin
Sachsen
Mecklenburg-Vorpommern
Bayern
Hessen
Häufig gestellte Fragen
Der Ort der Antragstellung unterscheidet sich je nach verfügbarem Förderprogramm. Anträge für Förderangebote von Gemeinden sind bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen. Anträge für Förderangebote der Bundesländer können im jeweils zuständigen Ministerium oder bei der zuständigen Bank eingereicht werden.
Aktuell gibt es kein deutschlandweites Programm zur Förderung von Balkonkraftwerken. Einige Bundesländer und zahlreiche Gemeinden bezuschussen jedoch den Kauf von Mini-Solaranlagen.
Die Beantragungsfrist unterscheidet sich von Förderprogramm zu Förderprogramm. In Berlin ist es beispielsweise notwendig, den Antrag vor Kauf des Balkonkraftwerks zu stellen. In anderen Bundesländern und Städten ist die Beantragung dagegen erst nach Installation möglich.